Einladung zum Kabarett

27/04/2012

einladungAuf humorvolle Art und Weise wirft Kabarettist Ingo Vogl topaktuelle Unternehmerfragen auf und liefert auch gleich die passenden Antworten. Die Fachexpertise sowie praktische Unternehmererfahrung bringt Florian Unteregger mit ein. Erleben Sie was gelebte/geplante Unternehmersicherheit (nicht) bedeuten kann live und hautnah mit unteregger+partner!
Wann: 15. Mai 2012 um 18.30 Uhr
Wo: Hafner Keller, Kellergasse 6, A- 4910 Ried im Innkreis
Für das „A n f(ü) t t e r n“ während der Veranstaltung ist gesorgt! Selbstverständlich sind Sie mit Begleitung willkommen.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung unter:
Telefon +43(0)662 642484 DW 11, Gudrun Lahr, E-Mail: gudrun.lahr@kreisrund.at
Aufgrund des beschränkten Platzangebotes bitten wir um Ihre frühzeitige Reservierung, spätestens bis 10. Mai 2012. Vielen Dank!

einladung pdf


Justizministerin Beate Merk begrüßt Pläne für neues Verbraucherinsolvenzrecht

23/03/2012

23. März 2012 – Pressemitteilung Nr. 60/12

Justizministerin Beate Merk begrüßt Pläne für neues
Verbraucherinsolvenzrecht/”Aber eines muss klar sein: Schulden machen lohnt
sich nicht!”

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk begrüßt
den gestern auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag erörterten Plan der
Bundesjustizministerin, Verbrauchern bereits nach drei statt wie bisher
nach sechs Jahren Schuldenfreiheit zu ermöglichen, wenn sie ein Viertel
ihrer Schulden abzahlen. “Das gibt Schuldnern Anreiz, Kräfte zu bündeln
und ihre Schulden abzubezahlen, um so schneller aus der Schuldenfalle zu
kommen.” Außerdem schließe man sich auf diese Weise an den europäischen
Rechtsraum an, in dem größtenteils erheblich kürzere Fristen gelten als
in Deutschland.

“Eines muss aber klar sein: Die Reform darf nicht dazu führen, dass
Sparsamkeit sich nicht mehr lohnt und eine Kultur des Schuldenmachens
einkehrt, weil man sich sicher sein kann, dass die Karten nach drei Jahren
ohnehin neu gemischt werden”, so Merk. Merk widersprach daher den Gegnern
der 25 %-Hürde, die geltend machen, diese sei unerreichbar hoch. “Dazu
muss man auch eines klarstellen”, so Merk. “Wer ein Viertel seiner Schulden
nicht zahlen kann, verliert deswegen nicht seine Chance, schuldenfrei zu
werden, sondern für den bleibt es schlicht bei der “alten”
Sechs-Jahresfrist.” Und wenn er es schaffe, die Kosten des Verfahrens zu
begleichen, verkürze sich diese auf fünf Jahre. “Damit wird
sichergestellt, dass jeder eine realistische Chance hat. Aber die gibt es
nicht zum Nulltarif. Nur wer sich anstrengt, darf auf baldige
Schuldenfreiheit hoffen!”


Computer Hacking, auch ein mögliches Problem für Sie?

15/03/2012

Warum chin. Computer Hacker bevorzugt Rechtsanwaltskanzleien aussuchen?
Eine Aussage: Hacker greifen Anwaltsbüros an, weil es auf diesem Weg sehr viel einfacher ist, an spezielle Daten einer Firma zu gelangen.
In die spezielle Firma einzudringen, sei um vieles schwieriger.
Die Daten sind in vielen Fällen auch beim Anwalt hinterlegt und in den Anwaltsbüros ist die IT-Sicherheit oft sehr schlecht.
Lesen Sie hier http://www.sans.org/security-resources/cybersecurity-conversations

oder BESSER, kommen Sie am 27.3. 19 Uhr zum Vortrag an den Irschenberg,
IT Forensiker Dipl.-Ing. Christian Perst hält einen erstaunlich interessanten Vortrag und steht für Fragen zur Verfügung.

Einladung Perst


Newsletter März 2012

15/03/2012

uid_newsletter: März12


Einladung 27. März 2012 Computer Hacking

09/03/2012
wir freuen uns, Sie zu einem hochinteressanten, explosiv zeitgemässen Vortrag einladen zu dürfen.
Computer Kriminalität ist nicht nur auf wikileaks beschränkt, tagtäglich warnt z.B. Ihre Bank beim Öffnen Ihres online bankings vor pishing mails.
Erleben Sie live, wie gehackt wird und Sie werden zukünftig sensibler auf dieses Thema reagieren.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch, bringen Sie gerne Kollegen und Freunde mit.
 Einladung Perst

Oft zu hohe Vorfälligkeitsentschädigungen bei Kündigung

04/12/2011

[Magazin.Am-Finanzplatz.de, 02.12.2011] Das Amtsgericht Laufen hat nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) am 8. November 2011 entschieden, dass die Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost eG einem ehemaligen Kunden 4.228,42 Euro erstatten muss, die das Geldinstitut bei der vorzeitigen Ablösung eines Immobilienkredits als Vorfälligkeitsentschädigung einbehalten hatte.

Lesen Sie mehr, Quelle: http://magazin.am-finanzplatz.de/aktuelles/immobilienkredite-oft-zu-hohe-vorfaelligkeitsentschaedigungen-bei-kuendigung-5431/comment-page-1#comment-5141


Freundliche Erinnerung

16/11/2011

Einladung zur Mitgliederversammlung


Neuer Newsletter vom Pressebüro König für die Unternehmerallianz Süd

16/11/2011

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Das Pressebüro König www.koenig-online.de erstellt ab sofort unseren neuen Newsletter.

 

 

 


Merk: “Das Insolvenzverfahren darf nicht in die Hand der Großgläubiger geraten!“

28/10/2011

Betreff: Insolvenzrecht

Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

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28. Oktober 2011 – Pressemitteilung Nr. 105/11

Merk: “Das Insolvenzverfahren darf nicht in die Hand der Großgläubiger geraten!“

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt die heute vom Bundestag verabschiedete Reform des Insolvenzrechts. “Insgesamt ist die Sanierung der Sanierung gelungen! Weiterführen statt Zerschlagen und Verwerten – das ist das Gebot des neuen Insolvenzrechts. Das nützt gerade den kleinen und mittleren Unternehmen und damit der Basis unserer Wirtschaft!”

Das Reformgesetz stärkt die Sanierung, indem es das so genannte Insolvenzplanverfahren sowie das Verfahren der Eigenverwaltung erleichtert. Diese gestatten es, ein sanierungsfähiges Unternehmen weiter zu führen statt es zu verwerten. Bislang führten die beiden Verfahren nur ein Schattendasein. Das soll sich jetzt ändern! Außerdem schafft das neue Recht wichtige Anreize dafür, frühzeitig Insolvenzantrag zu stellen: Schuldner, bei denen Zahlungsunfähigkeit lediglich droht, haben die Möglichkeit, zunächst unter einem Schutzschirm selbst einen Sanierungsplan auszuarbeiten.

Mit Sorge sieht Merk indessen, dass der Einfluss der Gläubiger auf das Insolvenzverfahren erheblich gestärkt wird. “Wenn ich lese, dass in der entscheidenden Anfangsphase des Insolvenzverfahrens der vorläufige Gläubigerausschuss einstimmig und für das Insolvenzgericht bindend bestimmen kann, wer vorläufiger Insolvenzverwalter wird, läuten bei mir die Alarmglocken. Denn hier ist die Unabhängigkeit der Insolvenzgerichte, aber vor allem auch die Freiheit der Insolvenzverwalter von Gläubigerinteressen in Gefahr! Es kann nicht sein, dass einige wenige Großgläubiger wie zum Beispiel Banken die Entscheidung dominieren, wer Insolvenzverwalter wird – und damit letztlich auch, ob zum Beispiel Anfechtungsrechte unparteiisch ausgeübt werden oder nicht.”


Rechtsschutz gestärkt

15/07/2011

 

Der Rechtsschutz im Zivilprozess wird ausgebaut. In Zukunft findet in der Berufungsinstanz häufiger eine mündliche Verhandlung statt. Die mündliche Verhandlung ist das Herzstück im Prozess, hier können die Beteiligten ihren Standpunkt offen mit den Richtern diskutieren. Gerade im Berufungsverfahren wurden viele Fälle bislang schriftlich entschieden. Das neue Gesetz stellt sicher, dass die Richter über alle wichtigen Fälle mit den Beteiligten persönlich reden. Die Richter dürfen nur noch durch schriftlichen Beschluss entscheiden, wenn die Berufung offensichtlich aussichtslos ist.

 

Mit der Reform wird auch ein neues Rechtsmittel eingeführt. Bisher konnten die Berufungsgerichte bestimmte Fälle unabhängig vom Streitwert durch unanfechtbaren Beschluss entscheiden. Dann war in der zweiten Instanz Schluss, ohne dass es weitere Rechtsmittel gab, selbst wenn es um große Summen ging. Damit ist jetzt Schluss. Der effektive Rechtsschutz darf nicht für Kosteneinsparungen geopfert werden. Künftig unterliegt die Rechtsprechung der Berufungsgerichte für Streitwerte ab 20.000 Euro der höchstrichterlichen Kontrolle.

Lesen Sie den ganzen Text hier:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/20110708_Rechte_gestaerkt.html?nn=1356288